

Informieren Sie sich in einem unverbindlichen Orientierungsgespräch detailliert und persönlichen über unser Angebot und die für Ihr Scheidungsverfahren anfallenden Kosten.
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Natürlich beantragen wir für Sie ggf. Verfahrenskostenhilfe. Auch eine Ratenvereinbarung ist jederzeit möglich.
Auch wenn es für die Durchführung des Scheidungsverfahrens nicht unbedingt notwendig ist, freue ich mich, Sie jederzeit in meiner Kanzlei persönlich begrüßen zu dürfen.
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*Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei mir die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtliche Scheidungsverfahren und das kostenlose Orientierungsgespräch nicht günstiger als bei anderen Anwälten sind. Ich berechne nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das angebotene Orientierungsgespräch stellt keine Beratung i.S. des RVG dar.
**"Online Scheidung" bedeutet nicht, dass ein Scheidungsverfahren tatsächlich online bei Gericht durchgeführt werden kann. Allerdings können die Kontaktaufnahme, der Scheidungsauftrag und die Korrespondenz mit dem Anwalt über das Internet und per Mail vorgenommen werden.