Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Berufshaftpflichtversicherung GHV 30/0457/3418565/110 Allianz Versicherungs-AG, Großer Burstah 3, 20457 Hamburg. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Schlichtung
Es wird hingewiesen auf die Möglichkeit der Schlichtung durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm/Deutschland und der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft c/o Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin.